Ordentliche Mitglieder

Als ordentliche Mitglieder werden Mediziner (Human- und Zahnmedizin) sowie sämtliche Akademiker im Medizinalbereich aufgenommen, die

  1. ein eidgenössisches oder ein gleichwertiges Diplom einer Universität besitzen und
  2. in der Schweiz eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich ausüben oder ausgeübt haben und
  3. über einen guten Leumund verfügen.

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten (via info@stav.ch). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

Ausserordentliche Mitglieder

Studierende eines Gesundheitsbereichs, namentlich Human- oder Zahnmedizin sowie medizinisch-akademische Wissenschaften an einer Schweizerischen Fakultät, können als ausserordentliche Mitglieder beitreten. Eine aktive Teilnahme der Studenten im Vorstand wird durch den Verein erwünscht. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten zu richten (via info@stav.ch). Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

Ehrenmitglieder

Persönlichkeiten, die sich um die Medizin, das Gesundheitswesen oder den Verein besonders verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand.

Jahresbeiträge

Der Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt CHF 50.00 und für ausserordentliche Mitglieder CHF 30.00. Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragspflicht befreit.

Beitritt

Für eine Mitgliedschaft ist das Beitrittsformular auszufüllen und an STAV zu senden.